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   BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12   

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BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,11145)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2012 - 3 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,11145)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2012 - 3 StR 81/12 (https://dejure.org/2012,11145)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12
    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21 mwN).
  • BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09

    "Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12
    Weiter unterliegen die Einzelstrafen auch in den übrigen Fällen unter III. 2. der Urteilsgründe der Aufhebung, weil das Landgericht - wie im Übrigen in den Fällen III. 1. der Urteilsgründe - keine Feststellungen zur Wirkstoffmenge der veräußerten Betäubungsmittel getroffen und damit einen für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlichen Umstand offen gelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.11.2000 - 2 StR 431/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 81/12
    Soweit das Landgericht den Angeklagten in einem Teil der Fälle unter III. 2. der Urteilsgründe, in denen er Haschisch im Gegenwert des Einkaufspreises gegen Diazepam-Tabletten eintauschte, wegen Abgabe von Betäubungsmitten verurteilt hat, ändert der Senat den Schuldspruch in eine Verurteilung wegen Veräußerung von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2000 - 2 StR 431/00, NStZ-RR 2001, 118; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 928).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2012 - 3 StR 81/12 und vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21).
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